Grundsteuererklärung

Neue Grundsteuer: Abgabepflicht seit Juli 2022

Das Bundes­verfassungs­gericht hat 2018 entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grund­lagen zur Grund­steuer veraltet und damit verfassungs­widrig sind.

Denn die bisherige Bewertung der Grund­stücke richtet sich nach den Grund­stücks­werten aus 1964 (alte Bundes­länder) bzw. sogar 1935 (neue Bundes­länder). Hierin sah das Bundes­verfassungs­gericht eine Ungleich­behandlung der Bewertung, da sich die Grundstücks­werte in der gesamten Bundes­republik seit diesem Zeitpunkt massiv verändert hatten.

Das Gericht gab dem Gesetz­geber Zeit, bis spätestens 2025 neue verfassungs­konforme Grund­steuer­werte für die Grund­steuer anzusetzen.

Grundlage für diese neue Grundsteuer ist die bevor­stehende Neube­wertung aller Grund­stücke in der Bundes­republik, dies soll durch die Grund­steuer­erklärung geschehen. Die Einreichung der Grund­steuer­erklärungen muss digital erfolgen und betrifft bundes­weit 36 Millionen Grund­stücke. Die neue zu zahlende Grund­steuer gilt dann ab dem 01.01.2025.

Nach Aussagen der Politik soll es durch diese Gesetzes­reform insgesamt nicht zu einer höheren Grund­steuer­belastung kommen. Maß­geblich hängt dies davon ab, wie die Gemein­den auf die Reform reagieren und ob die Hebe­sätze zur Grund­steuer angepasst werden.

Der Weg zu Ihrer Grundsteuererklärung

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4. Grundsteuererklärung

Wir erstellen in der gesetzlich vorgegeben Zeit Ihre Grundsteuererklärung und lassen Ihnen diese zur Freigabe zukommen.

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